Artikel 5. Rechte und Pflichten der Bürger bei der Durchführung der Immunisierung

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1. Bürger bei der Durchführung der Immunisierung haben Anspruch auf:

Erhalten von vollständigen und objektiven Informationen von Ärzten über die Notwendigkeit von Impfungen, die Folgen ihres Aufgebens und mögliche Komplikationen nach der Impfung;

Wahl einer medizinischen Organisation oder eines einzelnen Unternehmers, der an medizinischen Aktivitäten beteiligt ist;

kostenlose prophylaktische Impfungen, die im nationalen Kalender der prophylaktischen Impfungen und im Zeitplan der prophylaktischen Impfungen für epidemische Indikationen in medizinischen Organisationen des staatlichen Gesundheitssystems und des städtischen Gesundheitssystems enthalten sind;

ärztliche Untersuchung und gegebenenfalls ärztliche Untersuchung vor prophylaktischen Impfungen, medizinische Versorgung in medizinischen Organisationen bei Komplikationen nach der Impfung im Rahmen des Programms der staatlichen Garantien für kostenlose medizinische Versorgung der Bürger;

Der Absatz ist nicht mehr gültig. - Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФФ;

soziale Unterstützung bei Komplikationen nach der Impfung;

Ablehnung vorbeugender Impfungen.

2. Das Fehlen vorbeugender Impfungen führt zu

ein Verbot, dass Bürger in Länder reisen, deren Aufenthalt im Einklang mit internationalen Gesundheitsvorschriften oder internationalen Verträgen der Russischen Föderation spezifische vorbeugende Impfungen erfordert;

vorübergehende Weigerung, Bürger bei Bildung von Infektionskrankheiten oder der Gefahr von Epidemien zu Bildungseinrichtungen und Gesundheitseinrichtungen zuzulassen;

die Weigerung, Bürger zur Arbeit anzunehmen oder die Entlassung von Arbeitnehmern, deren Erfüllung mit einem hohen Risiko für Infektionskrankheiten verbunden ist.

Die Liste der Arbeiten, deren Leistung mit einem hohen Risiko für Infektionskrankheiten verbunden ist und obligatorische vorbeugende Impfungen erfordert, wird von der von der Regierung der Russischen Föderation autorisierten Bundesbehörde aufgestellt.

3. Bei der Durchführung der Immunisierung sind die Bürger verpflichtet,

den Anforderungen medizinischer Fachkräfte entsprechen;

schriftlich, um die Ablehnung vorbeugender Impfungen zu bestätigen.

Bundesgesetz vom 17. September 1998 N 157-FZ "Zur Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten" (mit Ergänzungen und Ergänzungen)

Bundesgesetz vom 17. September 1998 N 157-FZ
"Zur Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten"

Mit Änderungen und Ergänzungen von:

7. August 2000, 10. Januar 2003, 22. August, 29. Dezember 2004, 30. Juni 2006, 18. Oktober, 1. Dezember 2007, 23. Juli, 25. Dezember 2008, 24. Juli 2009 8. Dezember 2010, 18. Juli 2011, 25. Dezember 2012, 7. Mai, 2. Juli, 25. November, 21. Dezember 2013, 31. Dezember 2014, 6. April, 14. Dezember 2015 19. Dezember 2016, 7. März 2018

Annahme durch die Staatsduma am 17. Juli 1998

Vom Föderationsrat am 4. September 1998 genehmigt

GARANTIE:

Siehe Anmerkungen zu diesem Bundesgesetz.

Dieses Bundesgesetz legt die rechtlichen Grundlagen der staatlichen Politik auf dem Gebiet der Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten fest, die zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung des gesundheitlichen und epidemiologischen Wohlbefindens der Bevölkerung der Russischen Föderation durchgeführt werden.

Präsident der Russischen Föderation

17. September 1998

Die rechtlichen Grundlagen der staatlichen Politik im Bereich der Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten, die Grundlagen der Organisation von Präventionsmaßnahmen und die soziale Unterstützung der Bürger bei Komplikationen nach der Impfung werden derzeit festgelegt.

Staatliche Garantien werden durch den Zugang zu kostenlosen prophylaktischen Impfungen für die Bürger, die Qualitätskontrolle, die Wirksamkeit und die Sicherheit von immunologischen Immunpräparaten sowie die Rechte und Pflichten der Bürger bei der Durchführung der Immunprophylaxe gewährleistet.

Es wird festgelegt, dass alle Bürger obligatorische vorbeugende Impfungen gegen Hepatitis B, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Röteln, Poliomyelitis, Tetanus, Tuberkulose und Mumps gemäß den im nationalen Kalender für vorbeugende Impfungen festgelegten Bedingungen durchführen.

Das Bundesgesetz tritt am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Bundesgesetz vom 17. September 1998 N 157-FZ "Zur Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten"

Dieses Bundesgesetz tritt am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Der Text des Bundesgesetzes wurde in Rossiyskaya Gazeta vom 22. September 1998 N 18 veröffentlicht, in der Gesetzgebungssammlung der Russischen Föderation vom 21. September 1998 N 38 st. 4736

Dieses Dokument wird durch folgende Dokumente ergänzt:

Bundesgesetz vom 7. März 2018 N 56-ФЗ

Die Änderungen treten am 7. März 2018 in Kraft.

Bundesgesetz vom 6. April 2015 N 68-ФЗ (geändert durch das Bundesgesetz vom 19. Dezember 2016 N 455-ФЗ)

Änderungen treten ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.

Die Gültigkeit von Artikel 20 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes ist bis zum 1. Januar 2018 ausgesetzt.

Bundesgesetz vom 6. April 2015 N 68-FZ (geändert durch das Bundesgesetz vom 14. Dezember 2015 N 371-ФЗ)

Änderungen treten ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.

Die Gültigkeit von Artikel 20 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes ist bis zum 1. Januar 2017 ausgesetzt.

Bundesgesetz vom 6. April 2015 N 68-FZ

Änderungen treten ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.

Die Gültigkeit von Artikel 20 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes ist bis zum 1. Januar 2016 ausgesetzt.

Bundesgesetz vom 31. Dezember 2014 N 495-ФЗ

Die Änderungen werden ab dem 1. Januar 2015 wirksam.

Bundesgesetz vom 21. Dezember 2013 N 368-ФЗ

Die Änderungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.

Bundesgesetz vom 25. November 2013 N 317-FZ

Änderungen treten ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.

Bundesgesetz vom 2. Juli 2013 N 185-FZ

Die Änderungen treten am 1. September 2013 in Kraft.

Bundesgesetz vom 7. Mai 2013 N 104-FZ

Änderungen treten ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.

Bundesgesetz vom 25. Dezember 2012 N 264-FZ

Änderungen treten ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.

Bundesgesetz vom 18. Juli 2011 N 242-FZ

Die Änderungen treten am 1. August 2011 in Kraft.

Bundesgesetz vom 8. Dezember 2010 N 341-FZ

Die Änderungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

Bundesgesetz vom 24. Juli 2009 N 213-FZ

Die Änderungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft.

Bundesgesetz vom 30. Dezember 2008 N 313-FZ

Die Änderungen treten 10 Tage nach dem Tag der offiziellen Veröffentlichung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.

Bundesgesetz vom 25. Dezember 2008 N 281-ФЗ

Änderungen treten ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.

Bundesgesetz vom 23. Juli 2008 N 160-ФЗ

Die Änderungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.

Bundesgesetz vom 1. Dezember 2007 N 309-ФЗ

Änderungen treten ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.

Bundesgesetz vom 18. Oktober 2007 N 230-ФЗ

Die Änderungen treten am 1. Januar 2008 in Kraft.

Bundesgesetz vom 30. Juni 2006 N 91-FZ

Die Änderungen treten 10 Tage nach dem Tag der offiziellen Veröffentlichung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.

Bundesgesetz vom 29. Dezember 2004 N 199-ФЗ

Die Änderungen treten am 1. Januar 2005 in Kraft.

Bundesgesetz vom 22. August 2004 N 122-ФЗ

Die Änderungen treten am 1. Januar 2005 in Kraft.

Bundesgesetz vom 10. Januar 2003 N 15-ФЗ

Änderungen treten ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.

Bundesgesetz vom 7. August 2000 N 122-FZ

Die Änderungen treten am 1. Januar 2001 in Kraft.

Bundesgesetz vom 17.09.1998 N 157-FZ (geändert am 07.03.2018) "Zur Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten"

ÜBER IMMUNOPROPHYLAXIS VON INFEKTIONSKRANKHEITEN

17. Juli 1998

4. September 1998

Dieses Bundesgesetz legt die rechtlichen Grundlagen der staatlichen Politik auf dem Gebiet der Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten fest, die zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung des gesundheitlichen und epidemiologischen Wohlbefindens der Bevölkerung der Russischen Föderation durchgeführt werden.

Kapitel I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1. Grundbedingungen

Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes werden folgende Grundbegriffe verwendet:

Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten (im Folgenden als Immunprophylaxe bezeichnet) ist ein System von Maßnahmen, die ergriffen werden, um Infektionskrankheiten durch prophylaktische Impfungen zu verhindern, zu begrenzen und zu beseitigen.

prophylaktische Impfungen - Einführung immunbiologischer Arzneimittel zur Immunprophylaxe in den menschlichen Körper, um eine spezifische Immunität gegen Infektionskrankheiten zu schaffen;

Immunobiologische Arzneimittel für die Immunprophylaxe - Impfstoffe, Toxoide, Immunglobuline und andere Arzneimittel zur Schaffung einer spezifischen Immunität gegen Infektionskrankheiten;

nationaler Zeitplan für vorbeugende Impfungen - ein gesetzlicher Rechtsakt, der die Bedingungen und das Verfahren für die Durchführung vorbeugender Impfungen bei Bürgern festlegt;

Komplikationen nach der Impfung, die durch prophylaktische Impfungen verursacht werden, die im nationalen Kalender der prophylaktischen Impfungen und im Kalender der prophylaktischen Impfungen für epidemische Indikationen (nachstehend als impfstoffbedingte Komplikationen bezeichnet) enthalten sind, sind schwere und (oder) anhaltende Gesundheitsstörungen aufgrund prophylaktischer Impfungen;

Bescheinigung über vorbeugende Impfungen - ein Dokument, in dem vorbeugende Impfungen eines Bürgers registriert sind;

Impfpräventionskalender für epidemische Indikationen ist ein gesetzlicher Rechtsakt, der die Bedingungen und das Verfahren für vorbeugende Impfungen für Bürger bei epidemischen Indikationen festlegt.

Artikel 2. Rechtsvorschriften der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Immunprophylaxe

1. Die Gesetzgebung der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Immunprophylaxe setzt sich aus diesem Bundesgesetz, anderen Bundesgesetzen und anderen auf diese Weise erlassenen Rechtsnormen der Russischen Föderation sowie Gesetzen und sonstigen Rechtsnormen der Mitgliedsorganisationen der Russischen Föderation zusammen.

2. Wenn ein internationaler Vertrag der Russischen Föderation andere als die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Regeln festlegt, gelten die Regeln des internationalen Vertrags.

Artikel 3. Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes

1. Dieses Bundesgesetz gilt für Bürger und juristische Personen.

2. Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die sich dauerhaft oder vorübergehend im Gebiet der Russischen Föderation aufhalten, genießen die durch dieses Bundesgesetz festgelegten Rechte und Pflichten.

Kapitel II STAATLICHE POLITIK AUF DEM GEBIET

IMMUNOPROPHYLACTIC. RECHTE UND PFLICHTEN DER BÜRGER

ZUR IMPLEMENTIERUNG DER IMMUNOPROPHYLAXIS

Artikel 4. Staatliche Politik auf dem Gebiet der Immunprophylaxe

1. Die staatliche Politik auf dem Gebiet der Immunprophylaxe zielt darauf ab, die Ausbreitung und Beseitigung von Infektionskrankheiten zu verhindern, zu begrenzen.

2. Im Bereich der Immunisierung garantiert der Staat:

Verfügbarkeit von vorbeugenden Impfungen für die Bürger;

kostenlose vorbeugende Impfungen, die im nationalen Kalender der vorbeugenden Impfungen enthalten sind, sowie der Zeitplan der vorbeugenden Impfungen für epidemische Indikationen in staatlichen und kommunalen Gesundheitsorganisationen;

soziale Unterstützung der Bürger bei Komplikationen nach der Impfung;

Entwicklung und Umsetzung von Bundeszielprogrammen und Regionalprogrammen;

Verwendung von wirksamen immunobiologischen Arzneimitteln zur Immunprophylaxe;

staatliche Kontrolle der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von immunobiologischen Arzneimitteln zur Immunprophylaxe;

Unterstützung der Forschung bei der Entwicklung neuer immunbiologischer Wirkstoffe zur Immunprophylaxe;

Sicherstellung des aktuellen Produktionsniveaus von immunobiologischen Arzneimitteln zur Immunprophylaxe;

staatliche Unterstützung inländischer Hersteller von immunbiologischen Medikamenten zur Immunprophylaxe;

die Einbeziehung von Fragen der Immunprophylaxe in die Bildungsstandards der Bundesländer für die Ausbildung von medizinischem Personal;

Verbesserung des statistischen Beobachtungssystems;

Bereitstellung einer einheitlichen staatlichen Informationspolitik;

Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit.

3. Die Umsetzung der staatlichen Immunisierungspolitik erfolgt durch die Regierung der Russischen Föderation und die Exekutivbehörden der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation.

Artikel 5. Rechte und Pflichten der Bürger bei der Durchführung der Immunisierung

1. Bürger bei der Durchführung der Immunisierung haben Anspruch auf:

Erhalten von vollständigen und objektiven Informationen von Ärzten über die Notwendigkeit von Impfungen, die Folgen ihres Aufgebens und mögliche Komplikationen nach der Impfung;

Wahl einer medizinischen Organisation oder eines einzelnen Unternehmers, der an medizinischen Aktivitäten beteiligt ist;

kostenlose prophylaktische Impfungen, die im nationalen Kalender der prophylaktischen Impfungen und im Zeitplan der prophylaktischen Impfungen für epidemische Indikationen in medizinischen Organisationen des staatlichen Gesundheitssystems und des städtischen Gesundheitssystems enthalten sind;

ärztliche Untersuchung und gegebenenfalls ärztliche Untersuchung vor prophylaktischen Impfungen, medizinische Versorgung in medizinischen Organisationen bei Komplikationen nach der Impfung im Rahmen des Programms der staatlichen Garantien für kostenlose medizinische Versorgung der Bürger;

Der Absatz ist nicht mehr gültig. - Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФФ;

soziale Unterstützung bei Komplikationen nach der Impfung;

Ablehnung vorbeugender Impfungen.

2. Das Fehlen vorbeugender Impfungen führt zu

ein Verbot, dass Bürger in Länder reisen, deren Aufenthalt im Einklang mit internationalen Gesundheitsvorschriften oder internationalen Verträgen der Russischen Föderation spezifische vorbeugende Impfungen erfordert;

vorübergehende Weigerung, Bürger bei Bildung von Infektionskrankheiten oder der Gefahr von Epidemien zu Bildungseinrichtungen und Gesundheitseinrichtungen zuzulassen;

die Weigerung, Bürger zur Arbeit anzunehmen oder die Entlassung von Arbeitnehmern, deren Erfüllung mit einem hohen Risiko für Infektionskrankheiten verbunden ist.

Die Liste der Arbeiten, deren Leistung mit einem hohen Risiko für Infektionskrankheiten verbunden ist und obligatorische vorbeugende Impfungen erfordert, wird von der von der Regierung der Russischen Föderation autorisierten Bundesbehörde aufgestellt.

3. Bei der Durchführung der Immunisierung sind die Bürger verpflichtet,

den Anforderungen medizinischer Fachkräfte entsprechen;

schriftlich, um die Ablehnung vorbeugender Impfungen zu bestätigen.

Kapitel III. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG VON IMMUNOPROPHYLAXIS

Abschnitt 6. Finanzielle Bereitstellung von Immunprophylaxe

1. Die finanzielle Unterstützung für antiepidemische Maßnahmen zur Verhütung, Begrenzung der Ausbreitung und Beseitigung von Infektionskrankheiten sowie zur Durchführung von prophylaktischen Impfungen, die in der nationalen Impfstoffliste aufgeführt sind, ist eine Ausgabenpflicht der Russischen Föderation.

2. Die staatlichen Behörden der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation legen die Ausgabepflichten der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation für die Durchführung von Maßnahmen fest, die die Verbreitung von Infektionskrankheiten im Hoheitsgebiet der Mitgliedsorganisation der Russischen Föderation innerhalb ihrer Zuständigkeit verhindern.

3. Kraft verloren. - Bundesgesetz vom 25.11.2013 N 317-FZ.

Artikel 7. Verlorene Kraft. - Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФЗ.

Kapitel IV ORGANISATORISCHE GRUNDLAGE DER AKTIVITÄT

IM BEREICH DER IMMUNOPROPHYLAXIS

Abschnitt 8. Organisatorische Basis für Aktivitäten zur Immunprophylaxe

1. Die Durchführung der Immunisierung bieten die Bundes-Exekutive zuständig für die Ausarbeitung und die staatliche Politik und normative rechtliche Regulierung im Bereich der Gesundheitsversorgung der Umsetzung des Bundesexekutivorgan ermächtigt, Sanitär- und epidemiologische Überwachung durchführen, Exekutivorgane der Subjekte der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Gesundheit.

2. Durchführung der Immunisierung in den Streitkräften der Russischen Föderation, die anderen Truppen, militärische Formationen und Einrichtungen, in denen die Gesetze der Russischen Föderation für den Militärdienst oder eine Dienstleistung gleich es bieten, bietet militärische medizinische Organisation oder medizinische Organisation zuständige föderale Exekutivorgane.

Abschnitt 9. Nationaler Impfplan

1. Nationale Impfschema umfasst die Schutzimpfung gegen Hepatitis B, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Röteln, Polio, Tetanus, Tuberkulose, Mumps, Haemophilus influenzae, Pneumokokken und Influenza.

2. Der nationale Zeitplan für prophylaktische Impfungen, der Zeitpunkt der prophylaktischen Impfungen und die Kategorien der Bürger, die der Impfpflicht unterliegen, werden von der föderalen Exekutivbehörde genehmigt, die für die Entwicklung und Umsetzung öffentlicher politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen zuständig ist.

Artikel 10. Immunisierung nach epidemischen Angaben

1. Prophylaktische Impfungen für epidemische Indikationen werden von Bürgern durchgeführt, die von Infektionskrankheiten bedroht sind, deren Liste vom Bundesorgan der Exekutive festgelegt wird, das die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung öffentlicher politischer und gesetzlicher Vorschriften im Bereich der Gesundheitsfürsorge wahrnimmt.

2. Entscheidungen über vorbeugende Impfungen bei epidemischen Indikationen werden vom obersten staatlichen Sanitätsarzt der Russischen Föderation, den obersten staatlichen Sanitärärzten der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation getroffen.

3. Kalender der vorbeugenden Impfung auf Epidemie Indikationen, Zeitpunkt der vorbeugenden Impfung und Kategorien von Personen unterliegen Impfpflicht, von der Bundes-Exekutive zuständig für die Ausarbeitung und Umsetzung der staatlichen Politik und normativer rechtlicher Regulierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit genehmigt.

Artikel 11. Anforderungen für die Durchführung von vorbeugenden Impfungen

1. Prophylaktische Impfungen werden bei Bürgern in medizinischen Organisationen durchgeführt, wenn diese Organisationen Lizenzen für medizinische Aktivitäten besitzen.

2. Impfungen werden in Anwesenheit der informierten Einwilligung zu medizinischen Intervention eines Bürgers durchgeführt wird, ein Elternteil oder andere gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen im Alter von 15 Jahren oder dem Drogensüchtigen eine Minderjährigen unter 16 Jahren, der gesetzliche Vertreter der Person rechtlich nicht in der Lage in dem von der Gesetzgebung der Russischen etablierten Ordnung anerkannt Föderation.

3. Prophylaktische Impfungen erhalten Bürger, die keine medizinischen Kontraindikationen haben.

Die Liste der medizinischen Kontraindikationen für vorbeugende Impfungen wird von der für die Entwicklung und Umsetzung staatlicher Politik und regulatorischer Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen zuständigen Bundesbehörde genehmigt.

4. Prophylaktische Impfungen werden gemäß den Anforderungen der Hygienevorschriften und gemäß dem Verfahren durchgeführt, das vom föderalen Exekutivorgan festgelegt wird, das für die Entwicklung und Umsetzung öffentlicher politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen im Gesundheitsbereich zuständig ist.

Artikel 12. Anforderungen an immunbiologische Arzneimittel zur Immunprophylaxe

1. Für die Immunprophylaxe werden inländische und ausländische immunobiologische Arzneimittel verwendet, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation registriert sind.

2. Immunbiologische Arzneimittel zur Immunprophylaxe unterliegen der obligatorischen Zertifizierung oder Konformitätserklärung in der Weise, wie sie durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über technische Vorschriften vorgeschrieben ist.

3. Bürger von immunbiologischen Arzneimitteln zur Immunprophylaxe werden von Apothekenorganisationen auf Rezept verschrieben, und zwar auf die Weise, die von der für die Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und des ordnungspolitischen Rahmens im Gesundheitswesen zuständigen Bundesbehörde festgelegt wird.

Artikel 13. Lagerung und Transport von immunbiologischen Arzneimitteln zur Immunprophylaxe

1. Die Lagerung und der Transport von immunbiologischen Arzneimitteln zur Immunprophylaxe erfolgen gemäß den Anforderungen der Hygienevorschriften.

2. Die Kontrolle über die Lagerung und den Transport von immunbiologischen Arzneimitteln zur Immunprophylaxe wird von den Stellen vorgenommen, die bundesstaatliche gesundheitliche und epidemiologische Überwachung durchführen.

Artikel 14. Staatliche Aufsicht im Bereich der Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten

1. Die staatliche Beaufsichtigung auf dem Gebiet der Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten wird von den zuständigen staatlichen Exekutivorganen in der Weise durchgeführt, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zum gesundheitlichen und epidemiologischen Wohlbefinden der Bevölkerung vorgeschrieben ist.

2. Die staatliche Aufsicht über die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit medizinisch-immunobiologischer Zubereitungen wird vom zuständigen Exekutivorgan des Bundes in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über den Verkehr mit Arzneimitteln und dem Bundesgesetz vom 26. Dezember 2008 N 294-FZ "über den Schutz der Rechte von juristischen Personen und Einzelunternehmern" durchgeführt bei der Ausübung staatlicher Kontrolle (Aufsicht) und kommunaler Kontrolle "in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise.

Artikel 15. Bereitstellung von immunbiologischen Arzneimitteln zur Immunprophylaxe

Die Versorgung der medizinischen Organisationen des staatlichen Gesundheitssystems und des städtischen Gesundheitssystems mit Arzneimitteln zur immunbiologischen Immunprophylaxe zur Durchführung vorbeugender Impfungen, die im nationalen Zeitplan für vorbeugende Impfungen enthalten sind, sowie das Impfschema für epidemische Indikationen werden von den föderalen Exekutivbehörden und den Exekutivbehörden der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation bereitgestellt Gesundheitspflege.

Artikel 16. Ausgeschlossen. - Bundesgesetz vom 10.01.2003 N 15-ФЗ.

Artikel 17. Statistische Beobachtung auf dem Gebiet der Immunprophylaxe

1. Informationen über prophylaktische Impfungen, Komplikationen nach der Impfung sowie Fälle, in denen prophylaktische Impfungen abgelehnt werden, unterliegen der staatlichen statistischen Abrechnung.

2. Informationen über vorbeugende Impfungen, Komplikationen nach der Impfung, Fälle der Ablehnung vorbeugender Impfungen unterliegen der Registrierung in Krankenakten und Bescheinigungen über vorbeugende Impfungen.

Das Verfahren für die Registrierung von prophylaktischen Impfungen, Komplikationen nach der Impfung, die Registrierung der Ablehnung von prophylaktischen Impfungen sowie die Form von medizinischen Dokumenten und eine Bescheinigung über prophylaktische Impfungen werden von der föderalen Exekutivbehörde festgelegt, die die Aufgaben der Entwicklung und Umsetzung öffentlicher politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen im Gesundheitsbereich wahrnimmt.

Kapitel V. SOZIALE UNTERSTÜTZUNG VON BÜRGERINNEN

Artikel 18. Recht der Bürger auf soziale Unterstützung bei Komplikationen nach der Impfung

1. Im Falle von Komplikationen nach der Impfung haben die Bürger Anspruch auf eine staatliche Pauschalleistung, eine monatliche Barabfindung und eine vorübergehende Invaliditätsleistung.

Informationen über die soziale Unterstützung der Bürger bei Komplikationen nach der Impfung finden Sie im einheitlichen staatlichen Informationssystem der sozialen Sicherheit. Die Platzierung und der Erhalt dieser Informationen in das vereinheitlichte staatliche Informationssystem der sozialen Sicherheit erfolgt gemäß dem Bundesgesetz Nr. 178-FZ vom 17. Juli 1999 "Über staatliche Sozialhilfe".

2. Die finanzielle Unterstützung für die Zahlung von staatlichen Pauschalleistungen und der monatlichen Barausgleich ist eine Ausgabenpflicht der Russischen Föderation.

Die Russische Föderation delegiert an die staatlichen Behörden der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation die Ausübung der Rechte der Bürger auf soziale Unterstützung für die Zahlung von staatlichen Pauschalleistungen und eine monatliche Geldentschädigung bei Komplikationen nach der Impfung.

Mittel für die Umsetzung der übertragenen Befugnisse zur Bereitstellung dieser Maßnahmen zur sozialen Unterstützung werden im Bundeshaushalt in Form von Subventionen bereitgestellt.

Die Höhe der für das Budget eines Mitglieds der Russischen Föderation bereitgestellten Mittel richtet sich nach der Anzahl der Personen, die Anspruch auf die festgelegten Sozialhilfemaßnahmen haben, sowie nach der Höhe der staatlichen Pauschalleistungen und der monatlichen Barausgleichszahlungen gemäß Artikel 19 und 20 dieses Bundesgesetzes.

Subventionen werden in der für die Ausführung des Bundeshaushalts festgelegten Art und Weise den Konten der Haushalte der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation gutgeschrieben.

Das Verfahren für die Ausgaben und die Verbuchung von Mitteln für die Bereitstellung von Subventionen wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

Die staatlichen Behörden der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation legen vierteljährlich dem föderalen Exekutivorgan vor, das eine einheitliche staatliche Finanz-, Kredit- und Geldpolitik entwickelt, einen Bericht über die Ausgaben der zur Verfügung gestellten Subventionen vorsieht und die Anzahl der Personen angibt, die zu den angegebenen sozialen Unterstützungsmaßnahmen berechtigt sind, sowie Empfängerkategorien angefallene Ausgaben. Erforderlichenfalls sind zusätzliche Meldedaten in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise vorzulegen.

Die Mittel für die Umsetzung dieser Befugnisse sind zielgerichtet und können nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Für den Fall, dass Mittel zu einem anderen Zweck als dem vorgesehenen Zweck verwendet werden, hat das befugte Exekutivorgan des Bundes das Recht, diese Mittel gemäß dem durch die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegten Verfahren einzuziehen.

Die Kontrolle über die Ausgaben der Mittel übernimmt das föderale Exekutivorgan, das die Kontroll- und Kontrollfunktionen im Finanz- und Haushaltsbereich wahrnimmt, das föderale Exekutivorgan, das die Kontroll- und Kontrollfunktionen im Bereich des Arbeits- und Sozialschutzes der Bevölkerung wahrnimmt, der Rechnungskammer der Russischen Föderation.

Die staatlichen Behörden der Gebietskörperschaften der Russischen Föderation sind befugt, die Gesetze der Gebietskörperschaften der Russischen Föderation den örtlichen Behörden von Siedlungen, Stadtbezirken und Stadtbezirken mit der Befugnis zu erteilen, die in diesem Absatz genannten Maßnahmen zur sozialen Unterstützung durchzuführen.

Artikel 19. Staatliche Pauschalleistungen

1. Im Falle einer Komplikation nach der Impfung hat ein Bürger das Recht, eine staatliche Pauschale in Höhe von 10.000 Rubel zu erhalten.

Die Liste der Komplikationen nach der Impfung, die den Bürgern das Recht auf staatliche Pauschalleistungen verschaffen, wird von der von der Regierung der Russischen Föderation autorisierten Bundesbehörde genehmigt.

2. Stirbt ein Bürger an einer Komplikation nach der Impfung, haben seine Familienangehörigen Anspruch auf eine staatliche Pauschale in Höhe von 30.000 Rubel.

Abschnitt 20. Monatliche Barausgleichszahlung

1. Ein Bürger, der aufgrund einer Komplikation nach der Impfung als behindert anerkannt wurde, hat Anspruch auf eine monatliche Entschädigung in Höhe von 1.000 Rubel.

2. Die Höhe der monatlichen monetären Entschädigung unterliegt der jährlichen Indexierung ab dem 1. Januar des Geschäftsjahres auf der Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes für das betreffende Geschäftsjahr und des geplanten Zeitraums der voraussichtlichen Inflationsrate.

Artikel 21. Beihilfe zur vorübergehenden Invalidität bei der Betreuung eines kranken Kindes unter 18 Jahren, dessen Krankheit mit einer Komplikation nach der Impfung verbunden ist

Ein Elternteil (ein anderer gesetzlicher Vertreter) oder ein anderes Familienmitglied hat das Recht auf vorübergehende Invaliditätsleistung, wenn ein krankes Kind unter 18 Jahren während seiner Krankheit, die mit einer Komplikation nach der Impfung verbunden ist, für die gesamte Dauer der ambulanten Behandlung oder des Zusammenlebens versorgt wird mit einem Kind in einer medizinischen Einrichtung, wenn es in der durch das Bundesgesetz festgelegten Höhe stationär behandelt wird.

Kapitel VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 22. Verantwortlichkeit für Verstöße gegen dieses Bundesgesetz

Ein Verstoß gegen dieses Bundesgesetz beinhaltet eine Haftung gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation.

Artikel 23. Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes

1. Dieses Bundesgesetz tritt am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

(2) Der Präsident der Russischen Föderation und die Regierung der Russischen Föderation ergreifen ihre Regulierungsrechtsakte im Einklang mit diesem Bundesgesetz innerhalb von drei Monaten nach ihrem Inkrafttreten.

17. September 1998

Gerichtliche Praxis und Gesetzgebung - 157--З Zur Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten

Das Hauptereignis 1.12 "Maßnahmen zur sozialen Unterstützung der Bürger bei Komplikationen nach der Impfung" (Subvention zur Zahlung von staatlichen Pauschalleistungen und monatlicher Entschädigung der Bürger bei Komplikationen nach der Impfung gemäß dem Bundesgesetz "Über die Immunprophylaxe bei Infektionskrankheiten")

In Übereinstimmung mit den Artikeln 9 und 10 des Bundesgesetzes vom 17. September 1998, Nr. 157-“З „Über die Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten“ (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 1998, N 38, Art. 4736; 2000, N 33, Art. 3348; 2003) Nr. 2, Artikel 167; 2004, Nr. 35, Artikel 3607; 2005, Nr. 1, Artikel 25; 2006, Nr. 27, Artikel 2879; 2007, Nr. 43, Artikel 5084, Nr. 49, Artikel 6070 2008, N 30, Artikel 3616, N 52, Artikel 6236, 2009, N 1, Artikel 21, N 30, Artikel 3739, 2010, N 50, Artikel 6599, 2011, N 30, Artikel 4590 2012, N 53, Artikel 7589; 2013, N 19, Artikel 2331, N 27, Artikel 3477; N 48, Artikel 6165; N 51, Artikel 6688)

52400 Subventionen für die Zahlung von staatlichen Pauschalleistungen und monatlicher Geldentschädigung für Bürger bei Komplikationen nach der Impfung gemäß Bundesgesetz Nr. 157-FZ vom 17. September 1998 "Über Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten"

2. Bundesgesetz vom 17.09.1998 N 157-FZ "Zur Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten."

3. Bundesgesetz vom 26. Dezember 2008 N 294-Ф „Über den Schutz der Rechte von juristischen Personen und Einzelunternehmern bei der Ausübung staatlicher Kontrolle (Aufsicht) und kommunaler Kontrolle“.

Zur Umsetzung von Artikel 18 des Bundesgesetzes "Über Immunprophylaxe bei Infektionskrankheiten" entscheidet die Regierung der Russischen Föderation:

1. die beigefügten Regeln für die Gewährung von Subventionen aus dem Bundeshaushalt für die Haushalte der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation für die Ausübung der Befugnis zur Zahlung von Bürgerpauschalen und monatlichem Geldausgleich bei Komplikationen nach der Impfung zu genehmigen.

Gemäß dem Bundesgesetz vom 17. September 1998, N 157-FZ "Über die Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten", wird die Bevölkerung der Russischen Föderation mit medizinischen immunbiologischen Präparaten (im Folgenden als MIBP bezeichnet) zur Immunisierung im Rahmen des nationalen vorbeugenden Impfkalenders versorgt Rechnung aus dem Bundeshaushalt. Die Finanzmittel für den nationalen Kalender belaufen sich auf etwa 6 Milliarden Rubel.

1. Bundesgesetz vom 17. September 1998 N 157-“Ф „Zur Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten“.

2. Bedingungen für den Transport und die Lagerung von medizinischen immunbiologischen Präparaten. SP 3.3.2.028-95.

3. Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation N 229 vom 06.26.01 "Zum nationalen Zeitplan für vorbeugende Impfungen und Zeitplan für Impfungen bei Epidemien."

2.3. Bundesgesetz vom 17.09.98 N 157-“З „Zur Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten“.

2.4. Hygienevorschriften "Allgemeine Anforderungen zur Verhütung von Infektions- und Parasitenerkrankungen. SP 3.1./3.2.1379-03."

2,5. Hygienevorschriften "Transport- und Lagerbedingungen für medizinische immunobiologische Zubereitungen. SP 3.3.2.1248-03".

2.2. Bundesgesetz vom 17.09.98 N 157-“З „Zur Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten“.

2.3. SP 3.4.2318-08 "Sanitärer Schutz des Territoriums der Russischen Föderation"; Änderungen und Ergänzungen 1 des Gemeinschaftsunternehmens 3.4.2318-08: Gemeinschaftsunternehmen 3.4.2366-08 (Anhang).

d) für Bürger mit vorübergehender Behinderung, die mit einer Komplikation nach der Impfung einhergehen, wird ein befristetes Invaliditätsgeld in Höhe von 100 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes gezahlt, unabhängig von der Dauer der Dienstzeit. Ein Elternteil oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter eines minderjährigen vorübergehenden Invaliditätsgeldes wird für die gesamte Zeit der Erkrankung eines minderjährigen Kindes im Zusammenhang mit einer Komplikation nach der Impfung in Höhe von 100% des Durchschnittsgehalts unabhängig von der Dauer der Erwerbsarbeit gezahlt (Artikel 21 des Bundesgesetzes vom 17. September 1998, N 157- "Zur Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten");

Bundesgesetz Nr. 157-FZ vom 17. September 1998

Bundesgesetz vom 17. September 1998

Akzeptiert
Staatsduma
17. Juli 1998
Genehmigt
Föderationsrat
4. September 1998

Dieses Bundesgesetz legt die rechtlichen Grundlagen der staatlichen Politik auf dem Gebiet der Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten fest, die zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung des gesundheitlichen und epidemiologischen Wohlbefindens der Bevölkerung der Russischen Föderation durchgeführt werden.

Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1. Grundbedingungen

Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes werden folgende Grundbegriffe verwendet:

  • Immunprophylaxe von Infektionskrankheiten (im Folgenden als Immunprophylaxe bezeichnet) ist ein System von Maßnahmen, die ergriffen werden, um Infektionskrankheiten durch prophylaktische Impfungen zu verhindern, zu begrenzen und zu beseitigen.
  • prophylaktische Impfungen - Einführung von immunobiologischen Präparaten in den menschlichen Körper zur Schaffung einer spezifischen Immunität gegen Infektionskrankheiten;
  • Medizinische immunobiologische Präparate - Impfstoffe, Toxoide, Immunglobuline und andere Arzneimittel zur Schaffung einer spezifischen Immunität gegen Infektionskrankheiten;
  • nationaler Zeitplan für vorbeugende Impfungen - ein gesetzlicher Rechtsakt, der die Bedingungen und das Verfahren für die Durchführung vorbeugender Impfungen bei Bürgern festlegt;
  • Komplikationen nach der Impfung, die durch prophylaktische Impfungen verursacht werden, die im nationalen Kalender der prophylaktischen Impfungen und prophylaktischen Impfungen für epidemische Indikationen (nachstehend als Impfkomplikationen bezeichnet) enthalten sind, sind schwere und (oder) anhaltende Gesundheitsstörungen aufgrund prophylaktischer Impfungen;
  • Bescheinigung über vorbeugende Impfungen - ein Dokument, in dem vorbeugende Impfungen eines Bürgers eingetragen sind.

Artikel 2. Rechtsvorschriften der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Immunprophylaxe

  1. Die Gesetzgebung der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Immunprophylaxe setzt sich aus diesem Bundesgesetz, anderen Bundesgesetzen und anderen auf diese Weise erlassenen Rechtsnormen der Russischen Föderation sowie den Gesetzen und sonstigen Rechtsnormen der Mitgliedsorganisationen der Russischen Föderation zusammen.
  2. Wenn ein internationaler Vertrag der Russischen Föderation andere als die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Regeln festlegt, gelten die Regeln des internationalen Vertrags.

Artikel 3. Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes

  1. Die Wirkung dieses Bundesgesetzes gilt für Bürger und juristische Personen.
  2. Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die sich dauerhaft oder vorübergehend im Gebiet der Russischen Föderation aufhalten, genießen die durch dieses Bundesgesetz festgelegten Rechte und Pflichten.

Kapitel II Staatliche Politik auf dem Gebiet der Immunisierung. Rechte und Pflichten der Bürger bei der Durchführung von Impfungen

Artikel 4. Staatliche Politik auf dem Gebiet der Immunprophylaxe

1. Die staatliche Politik auf dem Gebiet der Immunprophylaxe zielt darauf ab, die Ausbreitung und Beseitigung von Infektionskrankheiten zu verhindern, zu begrenzen.

2. Im Bereich der Immunisierung garantiert der Staat:

  • Verfügbarkeit von vorbeugenden Impfungen für die Bürger;
  • kostenlose vorbeugende Impfungen, die im nationalen Kalender der vorbeugenden Impfungen und der vorbeugenden Impfungen für epidemische Indikationen in Organisationen des staatlichen und kommunalen Gesundheitssystems enthalten sind;
  • soziale Unterstützung der Bürger bei Komplikationen nach der Impfung;

(geändert durch das Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФЗ)

  • Entwicklung und Umsetzung von Bundeszielprogrammen und Regionalprogrammen;
  • die Verwendung wirksamer medizinischer immunobiologischer Präparate zur Immunprophylaxe;
  • staatliche Kontrolle der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von medizinischen immunbiologischen Präparaten;
  • Unterstützung der Forschung bei der Entwicklung neuer medizinischer immunbiologischer Präparate;
  • Sicherstellung des aktuellen Produktionsniveaus von medizinischen immunbiologischen Präparaten;
  • Staatliche Unterstützung von inländischen Herstellern von medizinischen immunbiologischen Präparaten;
  • die Einbeziehung von Fragen der Immunprophylaxe in staatliche Bildungsstandards für die Ausbildung von Gesundheitspersonal;
  • Verbesserung des statistischen Beobachtungssystems;
  • Bereitstellung einer einheitlichen staatlichen Informationspolitik;
  • Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit.

3. Die Umsetzung der staatlichen Immunisierungspolitik erfolgt durch die Regierung der Russischen Föderation und die Exekutivbehörden der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation.

Artikel 5. Rechte und Pflichten der Bürger bei der Durchführung der Immunisierung

1. Bürger bei der Durchführung der Immunisierung haben Anspruch auf:

  • Erhalten von vollständigen und objektiven Informationen von Ärzten über die Notwendigkeit von Impfungen, die Folgen ihres Aufgebens und mögliche Komplikationen nach der Impfung;
  • die Wahl staatlicher, kommunaler oder privater Gesundheitsorganisationen oder Bürger, die eine private ärztliche Praxis ausüben;
  • kostenlose prophylaktische Impfstoffe, die im nationalen Kalender der prophylaktischen Impfungen und der prophylaktischen Impfungen für epidemische Indikationen in staatlichen und kommunalen Gesundheitsorganisationen enthalten sind;
  • ärztliche Untersuchung und, falls erforderlich, ärztliche Untersuchung vor der Impfung, qualifizierte medizinische Versorgung in staatlichen und kommunalen Gesundheitsorganisationen bei Komplikationen nach der Impfung im Rahmen des Programms der staatlichen Garantien, um die Bürger der Russischen Föderation kostenlos medizinisch zu versorgen;

(geändert durch das Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФЗ)

  • Der Absatz ist nicht mehr gültig. - Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФФ;
  • soziale Unterstützung bei Komplikationen nach der Impfung;

(geändert durch das Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФЗ)

  • Ablehnung vorbeugender Impfungen.

2. Das Fehlen vorbeugender Impfungen führt zu

  • ein Verbot, dass Bürger in Länder reisen, deren Aufenthalt im Einklang mit internationalen Gesundheitsvorschriften oder internationalen Verträgen der Russischen Föderation spezifische vorbeugende Impfungen erfordert;
  • vorübergehende Weigerung, Bürger im Falle von Infektionskrankheiten oder der Gefahr von Epidemien in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen aufzunehmen;
  • die Weigerung, Bürger zur Arbeit anzunehmen oder die Entlassung von Arbeitnehmern, deren Erfüllung mit einem hohen Risiko für Infektionskrankheiten verbunden ist.

Die Liste der Arbeiten, deren Ausführung mit einem hohen Risiko für Infektionskrankheiten verbunden ist und obligatorische vorbeugende Impfungen erfordert, wird von der Regierung der Russischen Föderation aufgestellt

3. Bei der Durchführung der Immunisierung sind die Bürger verpflichtet,

  • den Anforderungen medizinischer Fachkräfte entsprechen;
  • schriftlich, um die Ablehnung vorbeugender Impfungen zu bestätigen.

Kapitel III. Finanzielle Unterstützung für Immunprophylaxe

(geändert durch das Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФЗ)

Abschnitt 6. Finanzielle Bereitstellung von Immunprophylaxe

(geändert durch das Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФЗ)

  1. Die finanzielle Unterstützung für antiepidemische Maßnahmen zur Verhütung, Begrenzung der Ausbreitung und Beseitigung von Infektionskrankheiten sowie zur Durchführung von prophylaktischen Impfungen im Nationalen Impfplan ist eine Ausgabenpflicht der Russischen Föderation.
  2. Die staatlichen Behörden der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation legen die Ausgabepflichten der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation fest, um Maßnahmen zur Verhütung, Begrenzung der Verbreitung und Beseitigung von Infektionskrankheiten im Hoheitsgebiet der Mitgliedsorganisation der Russischen Föderation im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durchzuführen.

Artikel 7. Verlorene Kraft. - Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФЗ.

Kapitel IV Organisatorische Grundlagen der Immunisierungsaktivitäten

Abschnitt 8. Organisatorische Basis für Aktivitäten zur Immunprophylaxe

  1. Die Umsetzung der Immunprophylaxe wird durch das föderale Exekutivorgan im Bereich der Gesundheitsfürsorge, das zur Durchführung von gesundheitspolizeilicher und epidemiologischer Überwachung befugte Bundesorgan und die Gesundheitsbehörden der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation durchgeführt.

Abschnitt 9. Nationaler Impfplan

  1. Der nationale vorbeugende Impfkalender umfasst prophylaktische Impfungen gegen Hepatitis B, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Röteln, Polio, Tetanus, Tuberkulose und Mumps.

Artikel 10. Immunisierung nach epidemischen Angaben

  1. Impfungen für Epidemieindikationen erhalten Bürger mit der Gefahr von Infektionskrankheiten, deren Liste von der Bundesbehörde im Bereich der Gesundheitsfürsorge festgelegt wird.
  2. Entscheidungen über die Durchführung von vorbeugenden Impfungen für epidemische Indikationen werden vom obersten staatlichen Sanitätsoffizier der Russischen Föderation, den obersten staatlichen Sanitärärzten der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation getroffen.
  3. Der Zeitpunkt und das Verfahren für die Durchführung vorbeugender Impfungen bei epidemischen Indikationen werden von der Bundesbehörde im Gesundheitsbereich festgelegt.

Artikel 11. Anforderungen für die Durchführung von vorbeugenden Impfungen

  1. Prophylaktische Impfungen erhalten Bürger in staatlichen, kommunalen oder privaten Gesundheitsorganisationen oder Bürger, die sich in einer privaten medizinischen Praxis befinden und Lizenzen für medizinische Aktivitäten erhalten.

Artikel 12. Anforderungen an medizinische immunbiologische Präparate

  1. Für die Immunprophylaxe werden inländische und ausländische immunobiologische Präparate verwendet, die gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation registriert sind.
  2. Medizinische immunobiologische Präparate, die zur Immunprophylaxe verwendet werden, unterliegen der obligatorischen Zertifizierung.

Artikel 13. Lagerung und Transport von medizinischen immunbiologischen Präparaten

  1. Die Lagerung und der Transport von medizinischen immunbiologischen Präparaten erfolgen gemäß den Anforderungen der Hygienevorschriften.
  2. Die Kontrolle der Lagerung und des Transports medizinisch-immunobiologischer Präparate wird von den staatlichen Behörden übernommen, die staatliche sanitäre und epidemiologische Aufsicht ausüben.

(geändert durch das Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФЗ)

Artikel 14. Staatliche Kontrolle von immunbiologischen Präparaten

Die staatliche Kontrolle über die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von für die Immunprophylaxe verwendeten medizinischen immunbiologischen Präparaten wird von einer von der Regierung der Russischen Föderation ermächtigten Bundesbehörde zur Kontrolle von immunobiologischen Präparaten durchgeführt.

Artikel 15. Bereitstellung von immunbiologischen Präparaten

Die Bereitstellung staatlicher und kommunaler Gesundheitsorganisationen mit medizinischen immunbiologischen Präparaten für prophylaktische Impfungen, die im nationalen Kalender für prophylaktische Impfungen und prophylaktische Impfungen für epidemische Indikationen enthalten sind, wird vom staatlichen Exekutivorgan im Gesundheitsbereich und den Gesundheitsbehörden der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation bereitgestellt.

(geändert durch das Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФЗ)

Artikel 16

Ist ausgeschlossen - Bundesgesetz vom 10.01.2003 N 15-ФЗ.

Artikel 17. Statistische Beobachtung auf dem Gebiet der Immunprophylaxe

  1. Informationen über vorbeugende Impfungen, Komplikationen nach der Impfung sowie Fälle, in denen die vorbeugenden Impfungen abgelehnt werden, unterliegen der staatlichen statistischen Abrechnung.
  2. Informationen über vorbeugende Impfungen, Komplikationen nach der Impfung sowie Fälle, in denen die vorbeugenden Impfungen abgelehnt werden, müssen in die Krankenakte aufgenommen und die vorbeugenden Impfzeugnisse nachgewiesen werden.

Das Verfahren für die Registrierung von prophylaktischen Impfungen, Komplikationen nach der Impfung, die Registrierung der Ablehnung von prophylaktischen Impfungen sowie die Form von medizinischen Dokumenten und eine Bescheinigung über prophylaktische Impfungen werden von der Bundesbehörde im Gesundheitsbereich festgelegt.

Kapitel V. Soziale Unterstützung der Bürger bei Komplikationen nach der Impfung

(geändert durch das Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФЗ)

Artikel 18. Recht der Bürger auf soziale Unterstützung bei Komplikationen nach der Impfung

(geändert durch das Bundesgesetz vom 22. August 2004, Nr. 122-ФЗ)

  1. Im Falle von Komplikationen nach der Impfung haben die Bürger das Recht, eine staatliche Pauschalleistung, eine monatliche Barabfindung und eine vorübergehende Invaliditätsleistung zu erhalten.
  2. Die finanzielle Unterstützung für die Zahlung staatlicher Pauschalbeträge und monatlicher Barausgleiche ist eine Ausgabenpflicht der Russischen Föderation.

Die Russische Föderation delegiert an die staatlichen Behörden der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation die Ausübung der Rechte der Bürger auf soziale Unterstützung für die Zahlung von staatlichen Pauschalleistungen und eine monatliche Geldentschädigung bei Komplikationen nach der Impfung.

Mittel für die Umsetzung der übertragenen Befugnisse zur Bereitstellung dieser sozialen Unterstützungsmaßnahmen werden in der Zusammensetzung des im Bundeshaushalt gebildeten Bundesausgleichsfonds in Form von Subventionen bereitgestellt.

Die Höhe der für das Budget eines Mitglieds der Russischen Föderation bereitgestellten Mittel richtet sich nach der Anzahl der Personen, die Anspruch auf die festgelegten Sozialhilfemaßnahmen haben, sowie nach der Höhe der staatlichen Pauschalleistungen und der monatlichen Barausgleichszahlungen gemäß Artikel 19 und 20 dieses Bundesgesetzes.

Subventionen werden in der für die Ausführung des Bundeshaushalts festgelegten Art und Weise den Konten der Haushalte der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation gutgeschrieben.

Das Verfahren für die Ausgaben und die Verbuchung von Mitteln für die Bereitstellung von Subventionen wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

Die staatlichen Behörden der Mitgliedsverbände der Russischen Föderation legen vierteljährlich dem föderalen Exekutivorgan vor, das eine einheitliche staatliche Finanz-, Kredit- und Geldpolitik entwickelt, einen Bericht über die Ausgaben der zur Verfügung gestellten Subventionen vorsieht und die Anzahl der Personen angibt, die zu den angegebenen sozialen Unterstützungsmaßnahmen berechtigt sind, sowie Empfängerkategorien angefallene Ausgaben. Erforderlichenfalls sind zusätzliche Meldedaten in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise vorzulegen.

Die Mittel für die Umsetzung dieser Befugnisse sind zielgerichtet und können nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Für den Fall, dass Mittel zu einem anderen Zweck als dem vorgesehenen Zweck verwendet werden, hat das befugte Exekutivorgan des Bundes das Recht, diese Mittel gemäß dem durch die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegten Verfahren einzuziehen.

Die Kontrolle über die Ausgaben der Mittel übernimmt das föderale Exekutivorgan, das die Kontroll- und Überwachungsfunktionen im Finanz- und Haushaltsbereich wahrnimmt, das föderale Exekutivorgan, das die Kontroll- und Überwachungsfunktionen im Bereich der Gesundheits- und Sozialentwicklung ausübt, sowie die Rechnungskammer der Russischen Föderation.

(Klausel 2 in der Fassung des Bundesgesetzes vom 29.12.2004 N 199-ФЗ)

Artikel 19. Staatliche Pauschalleistungen

1. Im Falle einer Komplikation nach der Impfung hat ein Bürger das Recht, eine staatliche Pauschale in Höhe von 10.000 Rubel zu erhalten.

(in der Fassung des Bundesgesetzes vom 07.08.2000 N 122-)З)

Die Liste der Komplikationen nach der Impfung, die den Bürgern das Recht auf staatliche Pauschalleistungen gewährt, wird von der Regierung der Russischen Föderation auf Vorschlag der Bundesbehörde im Bereich der Gesundheitsfürsorge genehmigt.

2. Stirbt ein Bürger an einer Komplikation nach der Impfung, haben seine Familienangehörigen Anspruch auf eine staatliche Pauschale in Höhe von 30.000 Rubel.

(geändert durch das Bundesgesetz vom 7. August 2000, Nr. 122-ФЗ vom 22. August 2004, Nr. 122-З)

Abschnitt 20. Monatliche Barausgleichszahlung

Ein Bürger, der aufgrund einer Komplikation nach der Impfung als behindert anerkannt wurde, hat Anspruch auf eine monatliche Entschädigung in Höhe von 1.000 Rubel.

(in der Fassung des Bundesgesetzes vom 07.08.2000 N 122-)З)

Abschnitt 21. Vorübergehende Invaliditätsleistungen

Ein Bürger, dessen vorübergehende Behinderung mit einer Komplikation nach der Impfung verbunden ist, hat Anspruch auf eine vorübergehende Invaliditätsleistung in Höhe von 100 Prozent des Durchschnittsgehalts, unabhängig von der Dauer der Dienstzeit.

Ein Elternteil oder ein anderer gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen hat Anspruch auf vorübergehende Invaliditätsleistung für die gesamte Krankheitsphase des Minderjährigen im Zusammenhang mit einer Komplikation nach der Impfung in Höhe von 100 Prozent des Durchschnittsgehalts, unabhängig von der ununterbrochenen Berufserfahrung.

Kapitel VI. Schlussbestimmungen

Artikel 22. Verantwortlichkeit für Verstöße gegen dieses Bundesgesetz

Ein Verstoß gegen dieses Bundesgesetz beinhaltet eine Haftung gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation.

Artikel 23. Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes

  1. Dieses Bundesgesetz tritt am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
  2. Der Präsident der Russischen Föderation und die Regierung der Russischen Föderation bringen ihre Rechtsvorschriften innerhalb von drei Monaten nach ihrem Inkrafttreten mit diesem Bundesgesetz in Einklang.

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